Pro­gramme & Förderungen

Hier finden Sie Hinweise auf unterschiedliche Förderprogramme die für den  Museums- und Kulturbereich ausgeschrieben sind. Bei Fragen zu den Förderbedingungen oder den Förderanträgen und Ähnliches setzen Sie sich bitte direkt mit dem jeweiligen Fördermittelgeber in Verbindung. Bei Fragen zur „Kulturförderrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt“ helfen Ihnen auch die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle des Museumsverbandes Sachsen-Anhalt e.V. sehr gern weiter 

Im Oktober 2024 startete das Förderprogramm Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ. Unterstützt werden Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden wie Kitas, Schulen, Sportstätten oder Kultureinrichtungen. Das Programm hat ein Volumen von knapp 89 Millionen Euro und wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert. Anträge können bis Ende Juni 2027 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) gestellt werden.

Den Förderaufruf sowie die Fördergrundsätze finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt.

Unter dem Titel „Wir können Kunst“ fördert der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BBK) als Programmpartner des BMBF Kunstprojekte lokaler Bündnisse, die von professionellen Bildenden Künstler:innen für Kinder und Jugendliche durchgeführt werden, deren Bildungschancen eingeschränkt sind. In den Projekten können sowohl klassische künstlerische Techniken wie Malerei, Zeichnung, Collage, Drucktechniken, plastisches Arbeiten als auch Bühnenbildarbeiten, Foto-, Film-, digitale Techniken und Performances vermittelt, erlernt und eingesetzt werden. Auch spartenübergreifende Projekte sind förderfähig, solange die BiIdende Kunst den Schwerpunkt darstellt. Die Projekte befassen sich zudem inhaltlich zielgruppengerecht mit Themen wie z. B. Umwelt, Gewalt/Toleranz, Migration/Integration, Geschichte, Krieg und Frieden und/oder mit dem Sozialraum der Teilnehmenden.

GRUNDLAGEN DER FÖRDERUNG 

Voraussetzungen für eine Förderung 

• Das Projekt ist neuartig, d. h. es existierte in der jeweiligen Form bisher nicht. 
• Das Projekt findet zusätzlich zu bestehenden Angeboten statt. 
• Das Projekt ist außerschulisch, also vom Schulunterricht (und dem gebundenen Ganztag) klar abgegrenzt. 
• Das Projekt ist in Zeitfenstern eines Ganztagsangebots förderfähig, wenn die Teilnahme freiwillig ist, d. h. die Kinder und Jugendlichen sich jederzeit ein anderes Angebot entscheiden können. 

Beeinträchtigte Bildungschancen der Teilnehmenden 

Die Projekte richten sich an Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 3 und 18 Jahren, die in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind, z. B. weil sie in einer vom nationalen Bildungsbericht beschriebenen Risikolage aufwachsen. Risikolagen sind: 
bildungsbezogene Risikolage: z. B. bei formal geringer Bildungsqualifikation der Eltern 
soziale Risikolage: Erwerbslosigkeit der im Haushalt lebenden Elternteile 
finanzielle Risikolage: geringes Familieneinkommen, z. B. bei Erhalt von Transferleistungen 
Auch Kinder und Jugendliche mit Behinderung gehören zur Zielgruppe

Antragszeitraum: 1. Januar bis 28. Februar 2025

Weitere Informationen