Es wurde untersucht, inwiefern das Verwaltungshandeln der staatlichen Museumspfleger etwa aufgrund der Zugehörigkeit zur NSDAP und zu völkischen Gruppierungen, z. B. dem Reichsbund für Deutsche Vorgeschichte, NS-Unrecht Vorschub leistete. Für Walther Schulz konnten anhand des gesichteten Aktenmaterials kaum derartige Belege gefunden werden. Er verbreitete beispielsweise in seiner Funktion als Museumspfleger ministerielle Verfügungen, die z. B. den Besuch von Museen durch Juden verboten, half bei den Planungen für das NS-Museum in Halle und förderte die Präsentation prähistorischer Funde in Heimatmuseen im Hinblick auf die Blut- und Bodenpolitik.
Größtes Augenmerk der Recherche lag auf Hinweisen zu NS-Raubgut, zur Beschlagnahmung von Kunst- und Kulturgut aus jüdischem Besitz und dessen Überführung in Museumsbesitz. Möglicherweise geschah dies auch auf Betreiben des Museumsverbandes oder der staatlichen Museumspfleger. Solche Indizien tauchen in den geprüften Unterlagen nicht auf. Das schließt nicht aus, dass es zwischen 1933 und 1945 in der Provinz Sachsen und im Freistaat Anhalt NS-verfolgungsbedingte Beschlagnahmungen oder Zwangsverkäufe gab. Erwerbungen von Kunst- und Kulturgut aus ehemals jüdischem Besitz sind zum Beispiel für das Kunstmuseum Moritzburg (Halle) belegt.