Auss­chrei­bung Kul­tur macht stark. Bünd­nisse für Bil­dung: Wir kön­nen Kunst”

05.02.2025

Beantragen Sie eine Projektförderung von „Kultur macht stark. Wir können Kunst“, Förderperiode 2025. Bewerben Sie sich mit Ihrem Konzept für ein außerschulisches Projekt der kulturellen Bildung im Bereich der Bildenden Kunst. Zugelassene Projekte können ab Ende Juni 2025 starten.

Unter dem Titel „Wir können Kunst“ fördert der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BBK) als Programmpartner des BMBF Kunstprojekte lokaler Bündnisse, die von professionellen Bildenden Künstler:innen für Kinder und Jugendliche durchgeführt werden, deren Bildungschancen eingeschränkt sind. In den Projekten können sowohl klassische künstlerische Techniken wie Malerei, Zeichnung, Collage, Drucktechniken, plastisches Arbeiten als auch Bühnenbildarbeiten, Foto-, Film-, digitale Techniken und Performances vermittelt, erlernt und eingesetzt werden. Auch spartenübergreifende Projekte sind förderfähig, solange die BiIdende Kunst den Schwerpunkt darstellt. Die Projekte befassen sich zudem inhaltlich zielgruppengerecht mit Themen wie z. B. Umwelt, Gewalt/Toleranz, Migration/Integration, Geschichte, Krieg und Frieden und/oder mit dem Sozialraum der Teilnehmenden.

 

GRUNDLAGEN DER FÖRDERUNG 

Voraussetzungen für eine Förderung 

• Das Projekt ist neuartig, d. h. es existierte in der jeweiligen Form bisher nicht. 
• Das Projekt findet zusätzlich zu bestehenden Angeboten statt. 
• Das Projekt ist außerschulisch, also vom Schulunterricht (und dem gebundenen Ganztag) klar abgegrenzt. 
• Das Projekt ist in Zeitfenstern eines Ganztagsangebots förderfähig, wenn die Teilnahme freiwillig ist, d. h. die Kinder und Jugendlichen sich jederzeit r ein anderes Angebot entscheiden können. 

Beeinträchtigte Bildungschancen der Teilnehmenden 

Die Projekte richten sich an Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 3 und 18 Jahren, die in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind, z. B. weil sie in einer vom nationalen Bildungsbericht beschriebenen Risikolage aufwachsen. Risikolagen sind: 
bildungsbezogene Risikolage: z. B. bei formal geringer Bildungsqualifikation der Eltern 
soziale Risikolage: Erwerbslosigkeit der im Haushalt lebenden Elternteile 
finanzielle Risikolage: geringes Familieneinkommen, z. B. bei Erhalt von Transferleistungen 
Auch Kinder und Jugendliche mit Behinderung gehören zur Zielgruppe

 

Der BBK bietet zwei digitale Infoveranstaltungen zur Antragseinreichung an: am 24.1.2025 von 13 bis 15 Uhr und am 6.2.2025 von 15 bis 17 Uhr. Anmelden können Sie sich dafür mit einer formlosen E-Mail an bfb@bbk-bundesverband.de.

Antragszeitraum: 1. Januar bis 28. Februar 2025